Coesfelder Kitas bleiben Montag (16.03.) für Absprachen erreichbar

Notbetreuung für Kinder von Eltern in besonderen Berufen

Veröffentlicht am

 

Auch die Coesfelder Kitas, Tageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen bleiben nach der Entscheidung des Landes vom Freitag ab heute (Montag, 16.03.) grundsätzlich geschlossen. Die Coesfelder Kindergärten stehen aber noch für Absprachen mit denjenigen Eltern zur Verfügung, die bisher noch nicht erreicht werden konnten. „Für Eltern, die in den im Erlass beschriebenen Schlüsselpositionen (s. Zum Thema) tätig sind und keine andere Kinderbetreuung organisieren konnten, wird eine Notbetreuung in der jeweiligen Stamm-Kita oder bei der jeweiligen Tagesmutter angeboten“, informiert Dorothee Heitz, Leiterin des Fachbereichs Jugend, Familie, Bildung, Freizeit. Sie ergänzt: „Ich danke sehr herzlich allen Kita-Trägern für die kurzfristige und unbürokratische Abstimmung zur Umsetzung der Landesvorgaben.“

Die Kindertageseinrichtungen wie die Fachstelle Kindertagespflege sind mit den Eltern in Kontakt, nachdem das Land NRW vorgestern verfügt hatte, dass Gemeinschaftseinrichtungen und Tagespflegestellen nicht mehr betreten werden dürfen. Informationen auch auf den Websites der Einrichtungen und Träger.

 

Zum Thema:

Kita-Schließung am Montag, wer darf noch kommen?

Eltern dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinsorgeberechtigt und Schlüsselperson sind oder beide sorgeberechtigte Elternteile Schlüsselpersonen sind.

Kinder dürfen jedoch nicht gebracht werden, wenn sie

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (vgl. www.rki.de), es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Schlüsselberufe sind:

    • Gesundheitsversorgung
    • Pflege
    • Behindertenhilfe
    • Kinder- und Jugendhilfe
    • Feuerwehr
    • Rettungsdienst
    • Katastrophenschutz
    • Telekommunikation
    • Energie, Wasser, Entsorgung
    • ÖPNV
    • Lebensmittelversorgung
    • zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

 

Die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt, soll bis Mittwoch (18.03.2020) beigebracht werden.

Ein Formular für die Arbeitgeberbescheinigung für den KiTa-Bereich wird vom MKFFI noch erstellt werden. Sobald dieses vorliegt, wird es zum Download auch hinterlegt auf der Website www.coesfeld.de.

Der komplette Text der landesweiten Regelung vom 13.03.20 ist hinterlegt auf:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200313_erlass_betretungsverbot_gemeinschaftseinrichtungen-kita.pdf

Update:

Der Erlass wurde am Samstag (14.03.) ergänzt durch folgende Informationen und Leitlinien:

https://www.mkffi.nrw/wichtige-informationen-zum-betretungsverbot-und-zur-umsetzung-der-kinderbetreuung-von

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

 

Zurück