Maskenpflicht nun auch in der Fußgängerzone

Ordnungsamt wird Einhaltung kontrollieren

Veröffentlicht am

Polizei und Ordnungsamt gemeinsam bei einer Kontrolle
Foto: (c) Stadt Coesfeld

Die Stadt Coesfeld weist darauf hin, dass es nun auch in der Fußgängerzone eine Maskenpflicht gibt. Das Ordnungsamt wird vor Ort mit Schildern auf die neue Regel hinweisen. Diese gilt ab sofort von montags bis samstags von 8 bis 19 Uhr.

Die Stadt kommt damit der in der Coronaschutzverordnung formulierten Regel nach, dass im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäfts, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft eine Alltagsmaske getragen werden soll. In den Städten Dülmen und Lüdinghausen, die eine ähnlich belebte Fußgängerzone wie Coesfeld haben, wird genauso verfahren. „Wir haben uns mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern im Kreis abgestimmt“, informiert Bürgermeisterin Eliza Diekmann. Sie betont: „Die Kommunen sind von der Landesregierung dazu angehalten worden, die Regeln der Coronaschutzverordnung restriktiv auszulegen und dem kommen wir damit nach.“ Viele Menschen hatten in den letzten Tagen bereits freiwillig die Alltagsmasken durchgängig bei einem Besuch in der Stadt getragen, das hat das Ordnungsamt bei seinen Kontrollen festgestellt.

Der Außendienst des Ordnungsamtes wird das Einhalten der Maskenpflicht in der Fußgängerzone in den kommenden Tagen und Wochen kontrollieren. Eliza Diekmann bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die neue Regel zu beachten. Sie sagt: „Das Tragen der Maske ist ein einfaches Mittel, um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen. Wir bedanken uns bei Ihnen allen dafür, dass Sie die Maßnahmen so gut mittragen. Mir ist durchaus bewusst, dass es für uns alle anstrengend ist. Gemeinsam können wir weiterhin für niedrige Zahlen in unserer Heimat sorgen.“

Zurück