Ordnungsamt kontrolliert im Handel und bei Dienstleistern

Dringender Appell: "Mund-Nase-Schutz richtig nutzen"

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Foto: (c) Stadt Coesfeld

Seit gestern dürfen auch in Coesfeld Friseursalons und Fußpflege-Studios wieder geöffnet haben. Dass auch dort die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden, haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrolliert: „Wir stellen fest, dass sich die ganz große Mehrheit der Dienstleistenden und auch die Kundschaft an die Regeln halten“, informiert Theo Witte, Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales. „Leider merken wir bei unseren Kontrollen in den Geschäften, aber auch auf dem Wochenmarkt immer mal wieder, dass die Leute die Alltagsmasken aus Stoff zwar dabeihaben, aber nicht richtig aufsetzen.“ Nur wenn Mund und Nase komplett bedeckt sind, machen Alltagsmaske, Schal oder Halstuch Sinn.

Mund-Nase-Bedeckungen sind u.a. Pflicht für Inhaber, Beschäftigte, aber auch Nutzer und Kunden in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen, in Arztpraxen, bei der Nutzung von Bussen und Bahnen und in Kultureinrichtungen. Überall da, wo die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung außerdem empfohlen. Die vollständige Liste und die Ausnahmen regelt § 12a Coronaschutz-Verordnung.

Wie Alltagsmasken korrekt angelegt und nach dem Gebrauch gereinigt werden können, dazu gibt es auch Video-Anleitungen,

Die aktuelle Coronaschutz-Verordnung findet sich auch auf der Website der Stadt www.coesfeld.de/corona

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