Stadt will auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie verzichten

Gebührenzahlungen auf Eis gelegt

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Foto (Archiv): (c) Hartwig Heuermann

Nachdem die Bundesregierung am Mittwoch gemeinsam mit den Länderchefs entschieden hat, dass Gaststätten und Eisdielen noch bis einschließlich 3. Mai Speisen und Getränke nur liefern oder außer Haus verkaufen dürfen, bleiben die Tische und Stühle auf den Sonnenterrassen in der Coesfelder Innenstadt weiter leer.

„Wir haben schon vor zwei Wochen innerhalb der Corona-Lenkungsgruppe entschieden, dass wir Sondernutzungsgebühren, die Ende März fällig waren, nicht anmahnen werden. Uns ist durchaus bewusst, in welcher Situation jetzt weiterhin besonders die Gastronomen und Haushaltswarenhändler sind“, informiert Bürgermeister Heinz Öhmann: „und wir wollen da vernünftige Regelungen finden.“

Dass das Thema auch die Lokalpolitiker beschäftigt, zeigen Anfragen und Vorschläge aller Fraktionen. Bürgermeister Heinz Öhmann: „Wenn die Politik das aufgreift, dann werden wir das Thema im Rat besprechen und die Sondernutzungsgebühren insgesamt auch aussetzen, wenn das mehrheitlich gewollt ist.“

 

Zum Thema Sondernutzungsgebühren

Die Stadt erhebt von Ladenbesitzern und Gastronomen Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen in der Fußgängerzone und an anderen Stellen, und zwar für Außengastronomie (Tische und Stühle), aber auch für Warenauslagen und Werbeständer, die vor den Länden aufgebaut werden.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der genutzten Quadratmeterzahl und wird monatsweise erhoben. Pro Jahr erhebt die Stadt für die Außengastronomie dauerhaft betriebener gastronomischer Betriebe maximal die Gebühr für sechs Monatsbeiträge. Für das Haushaltsjahr 2020 war ein Gesamtbetrag von ca. 26.600 Euro veranschlagt, der sich auf etwa 20 Gastronomiebetriebe und mehr als 100 Ladenbesitzer aufteilt.

Hier der Text der Gebührensatzung

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