Wochenmärkte in Coesfeld: Weiterhin möglich, aber ohne Vor-Ort-Verzehr

Freitag schon größere Abstände an den Ständen umgesetzt

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Foto (Archiv): Stadt Coesfeld

Die Coesfelder Wochenmärkte können weiterhin stattfinden – allerdings bis auf weiteres nur noch mit Markthändlern, die Lebensmittel verkaufen oder die ihre landwirtschaftlichen Produkte direkt vermarkten. Nicht mehr gestattet sind hingegen ab sofort der Vor-Ort-Verzehr und jegliche Arten von Bewirtung, etwa durch Imbissbuden, Kaffee- oder Lebensmittelstände. Die Marktmeister achten zudem darauf, dass die erforderlichen Abstandsflächen zwischen den einzelnen Marktständen eingehalten und die Hygieneschutzmaßnahmen beachtet werden. Marktmeister Ludger Hörsting: „Wir freuen uns sehr: Sowohl Kunden als auch Marktbeschicker haben sich schon am vergangenen Freitag sehr besonnen und vernünftig verhalten; dies trägt wirksam dazu bei, dass mögliche Infektionsketten auch im Zuge des Marktes effektiv unterbrochen werden.“

Zum Thema:

Das Land NRW hat gestern (22.03.) weitere Einschränkungen verordnet: Unter andrem für den Handel und die Gastronomie, aber auch für Veranstaltungen und Versammlungen. Diese Verordnung gilt ab dem heutigen Montag (23.03.2020) landesweit und daher uneingeschränkt auch in Coesfeld.

Hier der Text der Verordnung (CoronaSchVO) vom 22.03.20

Für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie stehen, hat die Stadt Coesfeld eine Telefon-Hotline eingerichtet, erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr: Tel. (02541) 939-2000.

Ergänzend dazu gibt es alle Informationen im Überblick und eine Liste mit häufig gestellten Fragen auch hier: https://www.coesfeld.de/corona.html

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